Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit der 2014/15 eingeführten Zentralmatura zu Unklarheiten, die zeigen, daß es doch noch Gesprächsbedarf gibt. Diese “Lücke” möchten wir jetzt schließen und alle Fragen rund um das Thema “Zentralmatura” klären…
Warum hielt die Zentralmatura Einzug?
Die Einführung der Zentralmatura 2014/15 ist jetzt schon ein wenig Geschichte, denn im genannten Schuljahr wurde sie in den AHS eingeführt. Ein Jahr darauf, war es auch in den BHS soweit, die neue Reife- und Diplomprüfung fand ihren Beginn. Dabei lag der Hauptgrund für ihre Erneuerung in erster Linie in der besseren Vergleichbarkeit der Zeugnis-Noten. Das Procedere sah vor, den schriftlichen Teil österreichweit sowie den mündlichen Teil schulintern, zu vereinheitlichen.
Des Weiteren war es an der Zeit, Aufgaben “kompetenzorientiert” zu gestalten. Aber auch andere wichtige Punkte fanden Berücksichtigung. So wurde die Matura um eine “Vorwissenschaftliche Arbeit” erweitert, und es ging um das Verbot von Wörterbüchern, die in lebenden Fremdsprachen angewendet wurden. Auch die Deutsch-Matura wurde unter die berühmte Lupe genommen, bundesweit gab es ab 2015 und 2016 einen Haupttermin, an dem sie durch die Maturanten/innen zu schreiben war.
Der Aufbau der Zentralmatura!
In den AHS besteht sie seitdem aus drei Bereichen, die da sind:
- Vorwissenschaftliche Arbeit, abgekürzt VWA
- drei oder vier schriftliche Klausuren
- sowie zwei oder drei Prüfungen, die mündlich sind.
In diesem Kontext ergibt sich die Frage, was eine “Vorwissenschaftliche Arbeit” eigentlich ist?
Wie bereits der Name sagt, handelt es sich bei der VWA um eine schriftliche Arbeit, die einen Umfang von ca. 40.000 bis 60.000 Zeichen Fließtext hat. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Fächern das entsprechende Thema gewählt wird. Es stehen alle Fächer zur Verfügung und zudem kann noch darüber hinaus (Bsp. Jus) ausgewählt werden. In dieser Arbeit steht die wissenschaftliche Fragestellung immer im Mittelpunkt. Dabei ist es selbstverständlich, daß jedem Schüler ein Lehrer zugewiesen wird, der ihn betreut.
Dieser Lehrer darf das Thema ablehnen, aber nicht den Schüler. Eine Ausnahme wäre, wenn dieser Lehrer schon etliche andere Schüler (5) betreut. Die Aufgabe dieses Lehrers ist es, bei der genauen Themenfindung behilflich zu sein und den Schüler während seines Schreibens durch eine Mindestanzahl von zwei Treffen zu unterstützen.
Die VWA muss am Anfang des 2. Semesters in der Abschlußklasse abgegeben werden. Es folgt die Präsentation des Ergebnisses, eine Diskussion und anschließende Vergabe der Note. Um Plagiatsversuche auszuschalten, existiert eine Plattform, die alle VWA beinhaltet und von einer Plagiatssoftware gestützt wird.
Die Pflicht der schriftlichen Matura!
In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, in welchen Fächern schriftlich maturiert werden muß. Diese Fächer sind Mathematik, Deutsch und eine lebende Fremdsprache, wobei die Anzahl der Klausuren zwischen drei bzw. vier variieren kann. Des Weiteren ist es möglich, eine zweite Sprache, zum Beispiel Latein, beziehungsweise einen anderen schulischen Schwerpunkt, zum Beispiel Informatik oder Musik, auszuwählen, die dann als vierte Klausur geschrieben wird. Das hat den Vorteil, dass automatisch nur zwei mündliche Prüfungen erfolgen.
Der Aufbau der Mathematik-Matura!
Die schriftliche Matura in diesem Fach besteht aus zwei Teilen. Dabei beschäftigt sich Teil “A” mit den “Grundkompetenzen, wobei es hier nur möglich ist, einen einfachen Taschenrechner zu benutzen. Es werden fünf Aufgaben gestellt, die 19 Unteraufgaben beinhalten und sich auf das Interpretieren bzw. Argumentieren beziehen. Der Teil “B” ist gekennzeichnet durch komplexere Aufgaben. Bei der Mathe-Matura ist mit einer Gesamtdauer von 4,5 Stunden zu rechnen.
Der Aufbau der Matura lebende Fremdsprachen!
Die Zentralmatura beinhaltet auch, in Englisch bzw. einer anderen Fremdsprache (lebend) zu maturieren. Dabei wird in der ersten lebenden Fremdsprache, zumeist handelt es sich um Englisch, das Referenzniveau B2 zugrunde gelegt. In der zweiten lebenden Fremdsprache wird vom Referenzniveau B1 ausgegangen. Neben der Fremdsprache Englisch sind nur Französisch, Italienisch und Spanisch zentralisiert.
In der Fremdsprache Englisch (ähnlich auch die anderen) existieren vier Prüfungsbereiche, die in ca. 4,5 Stunden zu bewältigen sind. Dieser Gruppierung gehören das Leseverständnis, die Schreibkompetenz, das Hörverständnis sowie die Sprachverwendung in einem Kontext an.
Der Aufbau der Deutsch-Matura!
Bei dieser Matura wird von gleichen Bedingungen für die AHS und BHS ausgegangen, wobei aus drei Themen selbstständig gewählt werden darf. Jedes der drei Themen wird mit zwei Unterthemen bzw. Textsorten ausgestattet, wobei ca. 800 bis 1000 Wörter geschrieben werden müssen.
Dabei hat mindestens eine Thematik einen situativen Bezug, während eine andere literarisch geprägt ist. Als Textsorten kommen der Kommentar, die Zusammenfassung, der Offene Brief sowie die Textinterpretation u.a. in Frage. Diese Klausur wird mittels Korrekturraster korrigiert, in dem Lösungen bzw. die Lösungsansätze vorgegeben sind.
In welchen Fächern wird mündlich maturiert?
In 3/2 Fächern wird mündlich maturiert, wobei diese Fächer in der Oberstufe 15 Stunden in der Woche ausmachen müssen. Sollte nicht von diesem Stand ausgegangen werden können, kann es auch eine Kombination mit Wahlpflichtfächern geben. Pro Fach wird eine mündliche Prüfung mit ca. 10 bis 15 Minuten veranschlagt, wobei diese schulzentralisiert durchgeführt wird.
Zu diesem Zweck wird von den Lehrern der Maturaklassen ein Fragen-Pool erstellt, der pro Klasse zu ¼ der Fragen ausgetauscht werden kann. Dieser Austausch erfolgt natürlich durch den jeweiligen Lehrer. Der Schüler hat die Möglichkeit, eine Frage aus dem Pool zu ziehen, sich vorzubereiten und sie anschließend der Prüfungskommission zu präsentieren. Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitz, dem Schulleiter/in, einem Klassenvorstand/in, einem Prüfer/in und einem fachlich versierten Beisitzer/in.