Der Mutter-Kind-Pass

Mit einem Mutter-Kind-Pass wird ein sicherer Verlauf der Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes gewährleistet. Der erste Mutter-Kind-Pass wurde im Jahre 1974 eingeführt, mit dem Ziel, die Mütter- und Säuglingssterberate zu senken. Dies ist erfolgreich gelungen. Mittlerweile steht die Früherkennung von Risiken, Entwicklungsstörungen sowie diversen Erkrankungen im Vordergrund. Somit werden Defizite, die verschiedener Maßnahmen bedürfen, rechtzeitig erkannt.

Nach Feststellung einer Schwangerschaft wird der Mutter-Kind-Pass ausgestellt. Für die Ausstellung sind der Allgemeinmediziner, der Frauenarzt, Fachambulanzen oder Schwangerschaftsberatungsstellen befugt.

Kostenlose Untersuchungen während der Schwangerschaft

Das sogenannte Untersuchungsprogramm ist gesetzlich geregelt und umfasst fünf frauenärztliche Untersuchungen sowie drei Ultraschalluntersuchungen. Die Untersuchungen erfolgen bei einem Gynäkologen.

Erste Untersuchung (bis Ende 16. SSW)

Hier erfolgt eine gynäkologische Untersuchung, bei welcher festgestellt wird, ob es zu einer Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter kam. Der voraussichtliche Geburtstermin wird berechnet und der zuständige Arzt nimmt eine allgemeine Befragung der Schwangeren vor. Diese Informationen werden anschließend in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Mögliche Risiken während der Schwangerschaft (auf Grund von Erkrankungen, vorangegangenen Schwangerschaften, OPs, Medikamenteneinnahme, Konsum von Alkohol und Zigaretten) werden zusammengefasst.

Eine erste Blutuntersuchung, gibt Auskunft über eventuell vorhandene Infektionen wie z. B. Syphilis oder HIV. Außerdem erfolgt die Bestimmung von Blutgruppe, Rhesusfaktor, Hämoglobinwert und Rötelantikörpern im Blut. Ein Toxoplasmose-Test erfolgt ebenfalls bei der Blutuntersuchung.

Zweite Untersuchung (17. bis 20. SSW)

Bei der zweiten Untersuchung erfolgt ebenfalls eine gynäkologische Untersuchung. Sie dient zur Feststellung unerkannter Vorerkrankungen der Mutter, um eine Risikoschwangerschaft auszuschließen.

Dritte Untersuchung (25. bis 28. SSW)

Neben einer weiteren gynäkologischen Untersuchung wird eine weitere Blutuntersuchung vorgenommen. Dabei wird ein Blutbild erstellt (Schwerpunkt Hämatokrit, Hämoglobinwert) sowie eine Bestimmung der HBS-Antigene vorgenommen. Mit Hilfe eines oralen Glukose-Toleranztests soll ein Schwangerschaftsdiabetes ausgeschlossen werden. Eine zweite Toxoplasmose-Kontrolle kann ebenfalls stattfinden.

Vierte Untersuchung (30. bis 34. SSW)

Bei der vierten Untersuchung wird der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert. Diese Kontrolluntersuchungen nimmt ebenfalls ein Gynäkologe vor. Dabei werden vor allem Muttermund, Scheide und Gebärmutterhals kontrolliert.

Fünfte Untersuchung (35. bis 38. SSW)

Hier findet die letzte Untersuchung des Mutter-Kind-Passes vor der Geburt statt. Routinemäßig werden nochmals Bauchumfang, Harn, Gewicht und Blutdruck kontrolliert. Des weiteren erfolgt nochmals eine gynäkologische Kontrolluntersuchung.

Ultraschalluntersuchungen

Neben den fünf gynäkologischen Pflichtuntersuchungen sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste erfolgt zwischen der 8. und 12. SSW. Dabei wird die Kindsentwicklung in den ersten Schwangerschaftswochen beurteilt. Eine eventuelle Mehrlingsschwangerschaft kann hier ebenfalls festgestellt werden.

Die zweite Ultraschalluntersuchung erfolgt zwischen der 18. und 22. SSW. Hier werden die Herzaktionen, die Fruchtwassermenge und der Sitz der Plazenta überprüft.
Bei der dritten Ultraschalluntersuchung, zwischen der 30. und 34. SSW, werden Wachstum, Sitz der Plazenta, Herzaktionen, Fruchtwassermenge und die Lage des Kindes untersucht.

Hebammenberatung (18. bis 22. SSW)

Diese einstündige Beratung beeinhaltet ein Gespräch mit einer Hebamme. Dabei informiert die Hebamme über den Verlauf der Schwangerschaft, Geburt (insbesondere die verschiedenen Geburtsformen) und Wochenbett. Aber auch über Ernährung, Bewegung und Risikofaktoren (z. B. Nikotin, Alkohol) während der Schwangerschaft wird aufgeklärt. Außerdem kann die werdende Mutter Fragen stellen und über mögliche Probleme und Sorgen reden.

Zusätzliche kostenpflichtige Untersuchungen

  • mehr als drei Ultraschalluntersuchungen
  • Pränataldiagnostik ohne Vorbelastung in der Familie (Nackenfaltenmessung, Organscreening, Fruchtwasseruntersuchung) – werden aber in einigen Krankenhäusern ebenfalls kostenlos angeboten
  • Vorsorge durch eine Hebamme
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Nahrungsergänzungsmittel

Impfungen während der Schwangerschaft

Vor Impfempfehlungen erfolgt immer eine Prüfung des aktuellen Impfstatus.

  • Tetanus, Polio, Diphterie, Pertussis
  • Masern, Röteln, Mumps
  • Varizellen
  • FSME
  • Grippeschutzimpfung

Untersuchungen des Kindes nach der Geburt

Nach der Geburt stehen zehn Untersuchungen des Kindes an. Dazu gehören neben orthopädischen Untersuchungen auch Kontrolluntersuchungen von Augen, Hals, Nasen und Ohren. Neben diesen Pflichtuntersuchungen werden im Mutter-Kind-Pass weitere Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Diese können bis zum fünften Lebensjahr des Kindes kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Untersuchungen erfolgen bei einem Kinder- und Jugendarzt, Fachambulanzarzt – Bereich Kindermedizin, Allgemeinmediziner, HNO-Arzt oder Augenarzt.

Erste Untersuchung nach der Geburt

Hier erfolgt die Bewertung der wichtigsten Lebensfunktionen des Kindes (Atmung, Herzschlag und Reflexe). Größe, Kopfumfang und Gewicht werden ebenfalls gemessen. Außerdem erfolgt ein sogenanntes Screening-Programm, bei welchem das Neugeborene auf seltene Erkrankungen untersucht wird. Diese Untersuchung sollte spätestens eine Woche nach der Geburt stattfinden.

Zweite Untersuchung in der ersten Lebenswoche

Da viele Neugeborene unter einem Vitamin-K-Mangel sowie einem Vitamin-D-Mangel leiden können, erfolgt eine Untersuchung zur Feststellung eines Mangels. Außerdem erfolgt ein Hörtest, um mögliche Störungen des Gehörs frühzeitig zu erkennen. Eine Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks ist ebenfalls vorgesehen (wird normalerweise noch im Spital durchgeführt).

Dritte Untersuchung (4. bis 7. Lebenswoche)

Bei der dritten Untersuchung findet eine allgemeine/ orthopädische Untersuchung statt. Alle Messungen und Untersuchungen der ersten Untersuchung werden wiederholt. Die Entwicklungsfortschritte des Kindes werden dabei genau überprüft. Außerdem wird das Ernährungsverhalten des Säuglings beurteilt.

Vierte Untersuchung (3. bis 5.Lebensmonat)

Körperliche und geistige Entwicklung des Kindes stehen hier im Vordergrund. Erste Impfungen des Kindes zum Schutz vor Krankheiten können stattfinden (diese sind freiwillig, ein Impfpass für das Kind wird ausgestellt).

Krankheiten für die Schutzimpfungen möglich sind:

  • Rotaviren
  • Diphtherie
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Kinderlähmung
  • Keuchhusten
  • Hepatitis B
  • Masern, Röteln und Mumps
  • Pneumokokken, Meningokokken
  • FSME
  • Influenza (Grippe)
  • Varizellen (VZV)

Fünfte Untersuchung

Hier liegt der Schwerpunkt auf die Untersuchung von Hals, Nase und Ohren des Kindes

Sechste Untersuchung

Neben den allgemeinen Untersuchungen und der Beurteilung des Entwicklungsstandes findet die erste Augenuntersuchung statt.

Siebente bis zehnte Untersuchung (22. Lebensmonat bis Untersuchung zum Schulanfang)

Bei diesen letzten Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes wird die stetige Entwicklung des Kindes überprüft. Z. B. wird festgestellt, ob das Kind schon alleine gehen kann. Grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie die sprachliche Entwicklung werden überprüft. Eine zweite Augenuntersuchung findet statt. Zähne und Kiefer sollten von einem Zahnarzt untersucht werden. Mögliche Fördermaßnahmen des Kindes werden vorgeschlagen (z. B. Logopädie, Ergotherapie).

Die letzte Untersuchung findet zum Schuleinstieg statt und entscheidet über die Schulreife des Kindes.