Kinderbeihilfe in Österreich – Ratgeber zur Familienbeihilfe

Update: Potentielle Änderungen der Familienbeihilfe 2016

Wie bereits berichtet, wurden während der Nationalratswahl 2013 einige Versprechungen bezüglich der Familienbeihilfe gemacht. Wir haben schon gefragt, wann diese Änderungen dann tatsächlich umgesetzt werden. Im Jahr 2016 soll es im Zuge der Steuerreform nun endlich so weit sein. Dadurch fällt zumindest schon eine inflationsbasierte Wertanpassung (Valorisierung) weg. Doch sehen wir uns die potentiell kommenden Änderungen mit Prozentwerten an (nur für das erste Kind):

  • Für Kinder über 3 Jahren: von € 175,70 auf € 178,- (+ 1,3 %)
  • Für Kinder über 10 Jahren: von € 194,60 auf € 197,20 (+ 1,33 %)
  • Für Jugendliche über 19 Jahren: von € 217,30 auf  € 220,40 (+ 1,42 %)

kinderbeihilfe-fuer-alleDie durchschnittliche Inflationsrate im Jahr 2014 hat 1,6 % betragen. Es handelt sich bei dieser Erhöhung also nicht einmal um den Ausgleich eines Jahres an Inflation. Die Politik kann diese Erhöhung also keinesfalls als eine Begünstigung von Familien verkaufen. Dafür wären weitere, viel weiter gehende Schritte notwendig.

Etwas positiver wirkt die Anpassung des Kinderfreibetrags zusammen mit der Anpassung der Besteuerungsklassen bzw. Lohnsteuerklassen. Die Erhöhung von € 220 auf € 400 könnte gerade für Familien mit eher geringerem Einkommen der entscheidende Ausschlag sein um in eine bessere Steuerklasse zu rutschen. Dies muss jedoch im jeweils individuellen Fall ermittelt werden. Weiterführende Detailinformationen zur Kinderbeihilfe und diversen Beträgen, welche für Familien wichtig sind, finden sich hier auf finanzer.at.

Die Familienbeihilfe wird in Österreich jeden Eltern für ihr Kind gewährt, ganz egal, wie das Beschäftigungsverhältnis gestaltet ist. Die Eltern erhalten die Familienbeihilfe nur noch bis zum 24. Lebensjahr des Kindes; vor der Novellierung der Familienbeihilfe erhielten Eltern diese noch bis zum 25. Lebensjahres des Kindes. Jedoch gibt es auch heute noch Ausnahmen, bei denen die Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr ausbezahlt wird. Vor allem, wenn etwa eine Überschneidung des Zivildienstes gegeben ist. Handelt es sich um ein behindertes Kind, erhalten die Eltern ebenfalls eine höhere Familienbeihilfe und haben zudem einen längeren Anspruch darauf.

Die Staffelung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird – abhängig vom Alter des Kindes – gestaffelt. Nach der Geburt erhalten die Eltern pro Monat 105,40 Euro. Erreicht das Kind das dritte Lebensalter, wird die Familienbeihilfe aus 112,70 Euro pro Monat erhöht. Mit zehn Jahren folgt die nächste Erhöhung – die Familienbeihilfe beträgt nun 130,90 Euro. Beziehen die Eltern für das Kind, sollte dieses 19 Jahre alt sein, noch immer Familienbeihilfe, erhöht sich der Betrag auf 152,70 Euro. Handelt es sich um ein behindertes Kind, erhält die Familie einen Zuschlag von 138,30 Euro.

Diese Zusatzleistung wird jedoch nicht erhöht. Bei einer Mehrkinderfamilie erhöht sich der Gesamtbetrag um jeweils 12,80 Euro – bei drei Kindern liegt die Erhöhung bei 48,70 Euro. Bei vier Kindern beträgt die Erhöhung der Familienbeihilfe 97,80 Euro – nach jedem weiteren Kind beträgt die Erhöhung pro Kind 50 Euro. Die Staffelung ist jedoch nicht frei von Kritik. Viele Experten sind der Ansicht, dass die sogenannte Familienbeihilfe zu knapp bemessen ist.

Das Jahr 2013 und die Versprechen vor der Nationalratswahl

Das bedeutet, dass es durchaus nur eine bedingte finanzielle Erleichterung für die Eltern ist. Für 2014 sind Änderungen – die Nationalratswahl 2013 sorgte in Österreich für eine Lawine an Versprechen – geplant. So soll die neue Familienbeihilfe nicht nur angepasst sein, sondern in drei Stufen unterteilt werden. Die Änderung sieht dementsprechend aus, dass die erste Gruppe (Kinder bis zum 10. Lebensjahr) einen Familienbeihilfebetrag von 180 Euro erhalten. Die 10-jährigen bis 18-jährigen bilden die zweite Gruppe – hier verspricht der Staat eine Erhöhung auf 200 Euro.

kinderbeihilfe

Bezieht die Familie über das 19. Lebensjahr hinaus weiter die Familienbeihilfe, erhöht sich der Betrag auf insgesamt 220 Euro. Weiters soll die Familienbeihilfe alle zwei Jahre valorisiert – das bedeutet “wertangepasst” – werden. Dies tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn der Familienlastenausgleichsfonds frei von Schulden ist. Dennoch gibt es für 2014 einige Fragen. Wann ist das Modell fertig, wann wird es realisiert und wie wird es finanziert?

Jeder Österreicher hat das Recht auf die Familienbeihilfe

Informationen zur Familienbeihilfe finden junge Eltern auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie im Bundesministerium für Finanzen. Auch auf der Wirtschaftskammer finden junge Eltern rege Informationen zum Thema Familienbeihilfe. Auch Tageszeitungen wie mediale Berichterstattungen bringen immer wieder Neuheiten zur Familienbeihilfe zur Geltung – junge Eltern sollten daher die Medien beachten. Fakt ist – jeder Österreicher, der ein Kind hat, hat das Recht auf Familienbeihilfe.

Viele Infos zur Kinderbeihilfe finden Sie auch hier:
www.eltern-forum.at/ratgeber-news/kinderbeihilfe-in-oesterreich