Der Jugendschutz ist dafür da, um Kinder und Jugendliche so gut es geht vor Gefahren zu schützen sowie zur Förderung ihrer Eigenverantwortlichkeit. Es geht darum, junge Menschen vor negativen Einflüssen, sei es körperlicher oder geistiger Art, zu bewahren.
Die soziale Entwicklung soll dadurch geschützt werden. Zugleich bindet das Gesetz auch die Erziehungsberechtigten sowie Pädagogen und Lehrer in die Pflicht. Kinder sollen durch das Jugendschutzgesetz zusammen mit den erwachsenen Bezugspersonen lernen, was Verantwortung bedeutet.
Neuer einheitlicher Schutz ab 2019
Von den Jugendschutzgesetzen sind alle jungen Menschen bis zu dem 18. Lebensjahr betroffen. Jedes Bundesland entscheidet selbst über die konkreten Bestimmungen, die angewendet werden sollen. Jedenfalls war dies bis jetzt der Fall.
Seit Jänner 2019 sollen nun weitgehend einheitliche Gesetze und Bestimmungen gelten. Vor allem was den Alkohol- sowie Tabakkonsum betrifft. Auch die Ausgehzeiten sollen in wenigen Monaten einheitlicher werden.
Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass sich die Jugend an die jeweiligen Regelungen zu halten hat. Jugendliche müssen also die Gesetze einhalten, die das Bundesland festsetzt. Es ist daher sinnvoll sich im Vorfeld über die Bestimmungen zu informieren. Auch bei Reisen in das Ausland müssen die Bestimmungen des Landes beachtet werden.
Das Rauchen:
Verboten ist mit 1. Jänner 2019 die Abgabe von Tabakerzeugnissen, Zigaretten, Wasserpfeifen und alle Produkte, die einer Verdampfung oder Verbrennung dienen, an Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind. (TNRSG § 2a) Es ist dabei egal, ob es sich um Nikotin handelt oder nicht. Auch Produkte wie Shisha, E-Zigaretten, E-Shisha, Kautabak oder Schnupftabak sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Man möchte damit einen umfassenden Nichtraucherschutz gewährleisten.
Das Rauchverbot gilt somit grundsätzlich an Schulen und Veranstaltungen dieser. Zudem gibt es ein Rauchverbot in Räumen, die für schulische Aktivitäten genutzt werden. Auch das Aufsichtspersonal darf somit in diesen Räumen nicht rauchen. Zudem gilt das Rauchverbot in geschlossenen Verkehrsmittel, sei es privat oder öffentlich. (Also auch in Taxis.) Handelt es sich um ein privates Fahr zeugt, darf sich keine Person darin befinden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Vor dem Erwerb von Tabak, Zigaretten usw. muss das Alter kontrolliert werden. Ein Verkauf kann somit verweigert werden. Betreiber von Zigarettenautomaten sind außerdem dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Erzeugnisse nicht von Personen unter 18 Jahren erworben werden können. Der Konsum von Tabak soll zukünftig ebenfalls, in jedem Bundesland erst ab 18 Jahren gestattet sein.
Der Alkoholkonsum:
Verboten ist der Konsum von Alkohol generell für Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind. Jugendliche dürfen ab dem 16. Geburtstag alkoholische Getränke wie Wein und Bier kaufen sowie trinken. Gebrannter Alkohol. Also Spirituosen zum Beispiel, sind erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Auch Wodka, Whiskey, Liköre und Rum fällt darunter. Ebenso dürfen Alkopops erst ab 18. Jahren getrunken werden. Der Alkoholkonsum in der Schule oder bei Veranstaltungen der Schulen ist grundsätzlich verboten.
Illegale Drogen:
Natürlich gibt es auch eine Reihe von Substanzen, deren Besitz und Konsum sowie das Erwerben generell verboten ist, unabhängig vom Alter.
Verstöße gegen die Bestimmungen können schon bei einer sehr geringen Menge hoch bestraft werden. In Österreich werden diese Substanzen als Suchtmittel definiert, wie beispielsweise Kokain, Cannabis oder Heroin usw.
Kommt es zu einem Verstoß, so handelt es sich um ein sogenanntes strafrechtliches Vergehen. Die meisten Jugendschutzgesetze der einzelnen Länder ergänzen dieses Verbot nochmals. Verboten ist die Verwendung von jeder Substanz, die einen Rausch-ähnlichen Zustand, eine Betäubung oder eine Süchtigkeit hervorrufen kann. Damit sind alle Drogen gemeint, die auch als Badesalze oder in unterschiedlichen Kräutermischungen verkauft werden.
Die Ausgehzeiten
Auch die Ausgehzeiten sind in den Jugendschutzgesetzen geregelt. Jugendliche dürfen grundsätzlich bis zum 14. Geburtstag bis 23 Uhr (22 Uhr in Oberösterreich und 21 Uhr in Salzburg) alleine unterwegs sein. Zwischen 14 und 16 Jahren dürfen sie bis 1 Uhr (bis 24 Uhr in Oberösterreich) unterwegs sein. Ab dem 16 Geburtstag unbegrenzt.
Die Ausgehzeiten geben den Rahmen vor, was jedoch nicht bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen einen Rechtsanspruch darauf haben. Erziehungsberechtigen können die Zeiten auch selbst festlegen, sie jedoch nicht verlängern. Gibt es eine Aufsichtsperson, die über 18 Jahre alt ist und die dabei ist, gelten diese Zeiten nicht. Die Erziehungsberechtigten müssen der Person die Aufsichtspflicht für die besagte Zeit jedoch übertragen haben.
Reisen und Übernachtungen:
Das Übernachten in Herbergen, Hotels, auf Campingplätzen usw. ist durch das Jugendschutzgesetz nur in Tirol sowie in Salzburg geregelt. Kinder unter 14 Jahren dürfen hier nur in Begleitung einer Aufsichtsperson übernachten. Anders ist es, wenn der Grund für die Übernachtung beispielsweise eine Ausbildung, ein Job oder ein Praktikum ist.
Verbotene Orte:
Natürlich sind auch alle Orte für Kinder und Jugendliche verboten, die eine beeinträchtigende Entwicklung mit sich bringen könnten. Gemeint sind beispielsweise Bordelle, Casinos usw. Auch hier darf man vor dem 18. Lebensjahr nicht hinein.
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche schützen. Hatten bis jetzt die Länder selbst die Verantwortung dafür, möchte man nun eine einheitlichere Regelung für das Land erreichen. Ab dem 1. Jänner 2019 gelten daher die neuen Bestimmungen, die für alle Kinder und Jugendliche in Österreich mehr oder weniger gleich sein sollen. Wer sich nicht an sie hält, muss mit Strafen rechnen. Vor allem bei illegalen Drogen, dem Rauchen und dem Alkoholkonsum gibt es viele Kontrollen und hohe Strafen bei Verstößen.