Familienbonus Plus – Rechner, Informationen

Der Nationalrat hat kürzlich das Jahressteuergesetz 2018 beschlossen. Darin enthalten ist auch eine neue Regelung zum sogenannten „Familienbonus Plus“. Laut Bundesministerium für Finanzen kommt der Bonus insgesamt fast einer Million Familien zu gut und entlaste diese bei der Einkommenssteuer.

Es handle sich dabei um die größte Entlastungsmaßnahme für Familien in Österreich seit Besteht der zweiten Republik. Pro Kind unter 18 Jahren erhalten Familien 1.500 Euro im Jahr. Das beschlossene Gesetzt soll ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Beantragt werden kann die Steuererleichterung frühestens ab Dezember. Alle weiteren Informationen zu dieser Maßnahme, die Vorteile, Praxis, Sonderfälle und auch Kritik haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Was ist der Familienbonus Plus überhaupt?

Unter dem Familienbonus Plus versteht man einen bestimmten Absetzbetrag, der pro Jahr rund Kind angerechnet wird und damit Familien in Sachen Steuer entlastet. Die Höhe dabei liegt aktuell bei 1.500 Euro pro Kind und Jahr und wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet.

Sind die Kinder volljährig, reduziert sich der Absetzbetrag um 1000 Euro. In ganz Österreich profitieren insgesamt 950.000 Familien. Der Staat wendet dafür rund 1,5 Milliarden auf. Wie der parlamentarische Budgetdienst kürzlich errechnet hat, beschert der neue Familienbonus Familienhaushalten mit Kindern ein Einkommensplus von rund 611 Euro- das sind 2,4 Prozent pro Jahr mehr.

Wie viel Geld gibt es? Ein Beispiel

Angenommen eine Familie hat einen achtjährigen Sohn. Beide Elternteile verdienen zusammen insgesamt 7000 Euro im Monat. Das macht dann insgesamt rund 7.100 Euro Lohnsteuern jedes Jahr. Mit dem Familienbonus reduziert sich die Steuerlast um insgesamt 1.500 Euro. Somit werden 125 Euro in jedem Monat gespart.

Familienbonus Tabelle

GEHALT BRUTTO PRO MONAT1 KIND2 KINDER3 KINDER4 KINDER
€ 1.000,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-
€ 1.099,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-
€ 1.200,-€ 258,-€ 258,-€ 258,-€ 258,-
€ 1.500,-€ 1.022,-€ 1.022,-€ 1.022,-€ 1.022,-
€ 1.700,-€ 1.480,-€ 1.480,-€ 1.480,-€ 1.480,-
€ 1.708,-€ 1.500,-€ 1.500,-€ 1.500,-€ 1.500,-
€ 2.000,-€ 1.500,-€ 2.261,-€ 2.261,-€ 2.261,-
€ 2.214,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 3.000,-€ 3.000,-
€ 2.500,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 3.980,-€ 3.980,-
€ 2.652,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 4.500,-€ 4.503,-
€ 3.000,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 4.500,-€ 5.700,-
€ 3.088,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 4.500,-€ 6.000,-

Hat der Familienbonus eine Grenze nach oben

Nein. Der Bonus wird für alle Kinder innerhalb einer Familie bezahlt und ist nur durch die Höhe der jeweiligen Einkommenssteuer begrenzt. Angenommen eine Familie zahlt im Jahr 3000 Euro Lohnsteuer und erhält den Familienbonus Plus für zwei Kinder im Alter unter 18 Jahren, so fällt die Einkommenssteuer zukünftig weg.

Kinderfreibetrag fällt weg

Weshalb fällt der aktuelle Kinderfreibetrag und die damit verbundenen steuerlichen Abzüge der Betreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr weg?

Die österreichische Bundesregierung möchte das Steuersystem erleichtern und für die Bürgerinnen und Bürger transparenter gestalten. Daher werden der Kinderfreibetrag und die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Geburtstag abgeschafft. Das System sei mit enormen bürokratischen Aufwand verbunden gewesen und habe dem Bürger viel Arbeit bereitet. Dahingegen ist der neue Familienbonus Plus wirksamer und bürokratisch einfacher umzusetzen.

Ab welchem Bruttolohn wird der Familienbonus Plus ausgezahlt?

Der neue Familienbonus plus ist bereits ab dem ersten Euro an Steuern wirksam. In voller Höhe ausgenutzt werden kann der Bonus ab einem Monatseinkommen von rund 1.700 Euro brutto.

Was muss ich tun, um den Familienbonus zu erhalten?

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann dies über den Arbeitgeber in der Lohnvorrechnung geschehen, zum anderen kann der Familienbonus in der Steuererklärung 2019 mit einer Auszahlung im darauffolgenden Jahr beantragt werden. Wer sich für den Weg der Lohnverrechnung entscheidet, muss den Familienbonus Plus beim Arbeitgeber beantragen und dafür das Formular E30 ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben.

Das Formular ist frühestens im Dezember 2018 erhältlich und wird auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie in den einzelnen Finanzämtern zur Verfügung stehen. Auch in der Steuererklärung kann der neue Familienbonus mit Hilfe einer L1k Beilage beantragt werden.

Kann der Bonus unter Ehepartnern aufgeteilt werden?

Ja. Die Steuererleichterung kann unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. Der Vater oder die Mutter des Kindes kann also entweder den vollen Familienbonus in der Höhe von 1.500 Euro, oder 500 Euro bei der Volljährigkeit des Kindes, anrechnen lassen, oder aber den Betrag auf beide Partner aufteilen lassen. Wird der Bonus von beiden Elternteilen in einem zu hohen Ausmaß beansprucht, so wird dieser ganz automatisch 50 zu 50 aufgeteilt auf beide Elternteile.

Gibt es den Familienbonus Plus eigentlich auch für Kinder im Ausland

Nein. Der Bonus ist nur für Kinder im Inland gedacht. Bei eigene Kinder, die im EU-Raum leben -oder aber auch in der Schweiz – wird die Höhe des Bonus an das jeweilige Preisniveau im Staat angepasst, in dem dieses lebt. Wenn die Kinder sich außerhalb des europäischen Raumes aufhalten, erhalten die Eltern auch keinen Familienbonus Plus.

Wie hoch liegt der Betrag für gering verdienende Eltern? Wie viel Geld gibt es für nicht steuerzahlende Eltern?

Grundsätzlich soll der neue Familienbonus Plus als Steuerlastreduzierung die Eltern mit Kindern entlasten. Für Geringverdiener fällt die Steuerlast daher ganz grundsätzlich weg, sollte sie unterhalb des eigentlichen Familienbonus Plus liegen.

Für Alleinverdiener und Alleinerzieher zahlt der Staat in Österreich zukünftig einen Kindermehrbetrag pro Kind und Jahr (Mindestentlastung von 250 Euro). Der Kindermehrbetrag steht den Eltern allerdings nicht zu, wenn diese Leistungen aus der Grundversorgung erhalten oder mindestens 11 Monate im Jahr Arbeitslosengeld vom Staat erhalten.

Wie ist die Regelung bei getrennten Elternteilen?

Auch für geschiedene Ehepartner ist der Familienbonus Plus vorgesehen. Bezogen werden kann er von den Personen, die Unterhalt zahlen oder Familienbeihilfeberechtigt sind. Auch in diesem Fall kann der Bonus geteilt werden.

Somit kann Mutter oder Vater die gesamte Höhe von 1.500 Euro pro Kind beantragen, oder aber der Bonus wird zwischen beiden Elternteilen gerecht aufgeteilt. Auch hier gilt: Wird er von Vater rund Mutter in einem zu hohen Ausmaß in Anbruch genommen, so folgt die Aufteilung 50 zu 50.

Steht der Familienbonus auch zu, wenn der Partner kein Unterhalt zahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist?

Wer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, kann den neuen Familienbonus lediglich für die Anzahl der Monate in Anspruch nehmen, für die dieser den Unterhalt bezahlt hat. Bezahlt der Partner den Unterhalt über das ganze Jahr voll und ganz, so steht auch ihm der Familienbonus Plus zu.

Fließt der Unterhalt allerdings nicht in vollem Umfang, erhält der Partner nur einen geringen Teil des Bonus. Im Falle, dass gar kein Unterhalt gezahlt wird, ermöglicht der Staat auch keinen Familienbonus Plus. Das andere Elternteil kann somit die volle Gesamtsumme von 1.500 Euro pro Kind beantragen und in Anspruch nehmen. Findet ein Elternteil einen neuen Lebenspartner, kann der Betrag mit dem neuen Partner geteilt und voll ausgeschöpft werden.

Kritik am neuen Familienbonus Plus

Die Liste Pilz und die SPÖ kritisieren die neuen Pläne. Vor allem deswegen, weil dieses System ungerecht sei. So würden vor allem Familien profitieren, die über ein gutes Einkommen verfügen. Daher sehen die Parteien eine Umverteilung von unten nach oben und eine weiter aufgehende Armutsschwere in Österreich. Zudem kritisiert die SPÖ, dass Frauen in der neuen Regelung benachteiligt werden. Auch rechtliche Bedenken werden wegen der zeitgleich beschlossenen Indexierung aller Absetzbeträge, die familienrelevant sind.